Umweltschutz und Verhaltensregeln auf dem Schwarzen Regen
Der Flussabschnitt von Regen bis Schnitzmühle unterliegt Besonderen Umwelt- Auflagen die eingehalten werden müssen:
Es darf nur von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr dieser Flussabschnitt befahren werden.
Der Wasserstand muss mindesten 62 cm (ab dem 15. Juni) mindesten 58 cm betragen
(Siehe Wasserstand)
Es dürfen keine Inseln oder Kiesbänke betreten werden.
Umweltschutz beim Kanuwandern
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich mehr als 100 Meter.
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens aber zeitweise untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.
Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land.
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzung und zerstörenden Wasserbau sind schon viel zu viele Lebewesen in ihrem Bestand gefährdet.