Liebe Kanumieter, der Schwarzen Regen unterliegt besonderen Auflagen.

 

  • Die Befahrung des Schwarzen Regens (Regen bis Schnitzmühle) ist nur von 10.00 Uhr bis 18 Uhr erlaubt.
  • Die Befahrung kann nur bei einem Mindestwasserstand von 58 cm erfolgen ( siehe Wasserstand).
  • Sie sollten nur in der Flussmitte bzw. an der Tiefsten Stelle fahren und Lärm ist zu vermeiden.
  • Das Anlanden und Betreten der Kiesbänke und Inseln ist ganzjährig verboten.
  • Ab Auerkiel Km 144 bis Teisnach Km 135 sind Sie verpflichtet Helme und Schwimmwesten zu tragen, empfiehlt sich auch beim Gumpenrieder Schwall.
  • Die Verleihgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln, die Boote dürfen beim Umtragen von Schleusen oder Wehren nicht am Boden geschleift werden.